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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Gast,
Wir bedanken uns für dein Interesse, das du unseren Aktivitäten entgegenbringst.
Sämtliche unserer Aktivitäten unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsgegenstand der Saas-Fee Guides AG sind Aktivitäten sowie die Vermittlung im Bereich Berg- und Gletschertouren, Ski- und Split Bord Touren, Bike Guiding und Wandern sowie der Verleih von Mountainbikes.
Die SAAS-FEE GUIDES AG mit Sitz in Saas-Fee vermittelt ausschließlich IVBV-Bergführer oder IVBV-Bergführer-Aspiranten sowie Wanderleiter, Kletterführer, Bike Guides oder Schneesportlehrer mit eidgenössischem Fachausweis im Outdoorbereich (im folgenden Guides genannt). Die SAAS-FEE GUIDES AG organisiert Touren und Kurse im Auftrag der Guides und führt administrative Aufgaben wie Reservation, Werbung und Inkasso aus. Die SAAS-FEE GUIDES AG vermittelt nur Guides, die im Besitz eines gültigen Patentes in ihrer Sportart inkl. allen gesetzliche vorgeschriebenen Versicherungen, wie Haftpflichtversicherung, eigene Unfallversicherung usw. sind.
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt
Sämtliche Leistungen der Saas-Fee Guides AG werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB erbracht. Da für die sichere Durchführung der Tour den Anweisungen der Guides Folge zu leisten ist, verpflichten sich die Kunden deren Anordnungen zu unterwerfen. Im Fall unterlassener Folgeleistung der Anordnungen durch den Kunden, kann der Guide für allfällige Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Für die Durchführung der Touren ist eine solide physisch und psychische Gesundheit der Teilnehmer sowie eine den CE- Ansprüchen gerecht werdende Ausrüstung erforderlich. Zudem ist ein hohes Fitnesslevel für die Teilnahme an den der Saas-Fee Guides AG angebotenen Touren von Vorteil.
Die Saas-Fee Guides AG kann trotz korrekter Planung und Führung keine uneingeschränkte Garantie für das Erreichen des Tour Ziels geben, da es zu potenziellen Abbrüchen durch eine Vielzahl an externen Einflüssen kommen kann. Ebenso kann es zu kurzfristigen Änderungen während der Durchführung der geplanten Tour kommen, sollte der Guide die ursprünglich geplante Route aus gegebenen Gründen als nicht ausreichend sicher erachten.
Die Saas-Fee Guides AG behält sich das Recht vor Touren nicht durchzuführen beziehungsweise anzupassen, wenn die Teilnehmer trotz vorangegangener Abklärung der Kenntnisse und Erfahrung den Ansprüchen der Tour nicht gerecht werden und die allgemeine Sicherheit gefährdet ist. In diesem Fall hat der Kunde die Gesamtkosten der gebuchten Tour zu tragen.
Die Saas-Fee Guides AG hat das Ziel allen Teilnehmern von Gruppenveranstaltungen gerecht zu werden. Dies setzt voraus, dass alle Gruppenmitglieder Verständnis und Toleranz für verschiedene Fähigkeitsstufen innerhalb der Schwierigkeitsstufe der gebuchten Tour entgegenbringen. Die Saas-Fee Guides AG behält sich das Recht ein, Gruppenteilnehmer, die sich nicht einfügen können und das Tour Erlebnis der übrigen Teilnehmer negativ beeinflussen ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Tour auszuschließen.
Die Unterpunkte 17 bis einschliesslich 27 in den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Zusatzbestimmungen, welche sich auf auf den Mountainbike Verleih an der Bike Station Kreuzboden beziehen.
2. Anmeldung
Anmeldungen für sämtliche Aktivitäten können per Telefon, per E-Mail, über unsere Website sowie vor Ort im Büro vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen den Teilnehmern und der Saas-Fee Guides AG. Nach der Anmeldung erhalten alle Kunden eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder per SMS (Änderungen vorbehalten). Kurz vor der Tour wird der Kunde nochmals über die Durchführbarkeit der Tour informiert und erhält alle Details wie Treffpunkt/ Uhrzeit sowie Kontaktdaten des Guides. Es wird allen Teilnehmern empfohlen eine Annullierungsversicherung abzuschließen.
Der Kunde verpflichtet sich allfällige gesundheitliche Probleme im Voraus mitzuteilen. Ebenso sind Essenswünsche sowie allgemeine Anliegen im Voraus mitzuteilen, damit der Guide die nötigen Vorbereitungen sowie Maßnahmen ergreifen kann.
Das Mindestalter für die Teilnahme – Gruppen Aktivitäten ist auf 18 Jahre festgesetzt. Jüngere Teilnehmer können auf Anfrage an den Touren/ Kursen teilnehmen, benötigen dafür aber eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Bei privaten Gruppen schließt der Gruppenverantwortliche einen Vertrag stellvertretend für die gesamte Gruppe ab. Mit dem Vertragsabschluss versichert der Gruppenleiter, dass alle Teilnehmer ihn für dieses Rechtsgeschäft bevollmächtigt haben sowie die AGB akzeptieren.
3. Wechsel in der Person des Kunden
Sollte ein Kunde an der Teilnahme der gebuchten Aktivität verhindert sein, kann die gebuchte Leistung auf eine andere Person übertragen werden. Diese muss jedoch über die angeforderten Fitness- und Erfahrungslevel der jeweiligen Akivität verfügen.
4. Haftung
Trotz Erfahrung sowie anerkannter Ausbildung kann der Guide keine 100% Sicherheit garantieren. Es bleiben stets naturgegebene Restrisiken bestehen, welche alle Teilnehmer trotz korrekter Führung in Kauf zu nehmen haben.
Im Falle von Fehlern bei Preisen, in Abbildungen oder in Texten sind Schadensersatzansprüche seitens des Kunden strikt ausgeschlossen.
5. Versicherungen
Alle Guides der Saas-Fee Guides AG verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen wie etwa einer Unfallversicherung sind von den Teilnehmern selbst abzuschließen. Hubschrauber sowie terrestrische Bergrettungseinsätze sind häufig mit sehr hohen Kosten verbunden und werden in der Regel von den Sozialversicherungsträgern nicht gedeckt. Um zu verhindern, dass der Kunde diese Kosten selbst zu tragen hat wird zum Abschluss einer Reise- sowie Annullierungsversicherung geraten. Ebenso ist der Kunde selbst für die Einhaltung aller Visa- sowie Zollregulierungen verantwortlich und hat im Falle einer Einreiseverweigerung die Kosten der gebuchten Tour selbst zu tragen.
6. Schadenersatz
Der Guide haftet nicht im Falle von Fahrlässigkeit seitens des Kunden. Ebenso können die Guides der Saas-Fee Guides AG keine Verantwortung bei Unglücksfällen sowie Schäden, die auf alpine Gefahren wie etwa Steinschlag, Absturzgefahr, Lawinengefahr, Gletscherspaltensturz, Höhenkrankheit, Schwindel und Höhenangst zurückzuführen sind, übernehmen. Im Falle einer schuldhaften, nachweislichen Vertragsverletzung ist der Guide zum Ersatz im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung verantwortlich. Die Saas-Fee Guides AG schließt nach Unfällen Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude aus.
7. Preise
Alle Tourenkosten der Saas-Fee Guides AG beinhalten zusätzlich zu den Guide Kosten eine Vermittlungsgebühr sowie die Mehrwertsteuer. Sollte die Tour an einem anderen Ort als dem Ausgangsort enden beinhalten die auf unserer Website angegebenen Preise den Rücktransport, falls nicht anders angegeben. Alle Tourenpreise verstehen sich exklusive Getränke, Mietmaterial sowie Bergbahntickets.
Die Preise sind allesamt in Schweizer Franken angegeben. Für Zahlungen in Euro wird der tagesaktuelle Kurs angewandt.
Die Saas-Fee AG behält sich das Recht vor jederzeit allfällige Preisanpassungen vorzunehmen.
8. Nebenkosten
Sämtliche anfallenden Nebenkosten wie Hüttenübernachtungen, Bergbahntickets, Verpflegung, Leihmaterial, Übernachtung sowie Anreise sind, falls nicht anders vereinbart, vom Kunden selbst zu tragen. Ebenso gehen sämtliche Kosten für den Guide wie Hüttenübernachtung, Verpflegung, Transportkosten inklusive Bergbahnen zulasten des Kunden.
9. Mietmaterial
Die volle Verantwortung für Mietmaterial liegt beim Kunden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Die Saas-Fee AG sowie sämtliche Partner und Hersteller übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Benutzer des Materials sowie Drittpersonen. Das Mietmaterial ist der Saas-Fee AG im ursprünglichen Zustand zu retournieren. Für beschädigtes oder verlorenes Mietmaterial ist der Kunde aufzukommen.
10. Annullation durch den Kunden
Ein Vertragsrücktritt seitens des Kunden kann der Saas-Fee Guides AG telefonisch, per E-Mail oder im Büro mitgeteilt werden.
Nach Versand der Bestätigung SMS an den Kunden kann das Datum der Tour nicht mehr kostenfrei geändert werden. Sollte der Kunde dennoch auf eine Umbuchung bestehen, so fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 65 an.
Folgende Annullationsbedingungen treten bei Absage durch den Teilnehmer in Kraft:
- Bei Absagen 15 Tage vor Tourenbeginn wird die Vorauszahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 65 zurückerstattet.
- Bei Absagen 14 bis 3 Tage vor Tourenbeginn wird 30% des gesamten Betrages einbehalten.
- Bei Absagen weniger als 2 Tage vor Tourenbeginn wird der gesamte Betrag der Tour einbehalten.
Tourenbeginn bei 2-Tagestouren = Vorabend des Gipfeltags
Tourenbeginn bei Tagestouren = Tag der Tour
Bei Tourenabsage seitens des Kunden im Falle von Krankheit oder eines Unfalls hat der Kunde bei Vorlage eines Attests Anspruch auf Rückerstattung in Form eines Wertgutscheins in Höhe des gesamten Tour Preises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 65
In folgenden Fällen hat der Kunde keine Ansprüche auf eine Rückerstattung:
Nichtinanspruchnahme einzelner Tage bei Buchung von mehrtätigen Touren
Vorzeitiger Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Nichterscheinen oder Verspätung des Kunden (Fallen in diesem Szenario Mehrkosten für die Saas-Fee Guides AG an, so hat diese der Kunde in voller Höhe zu tragen.)
Die Stornierungskosten von Hütten, welche im Rahmen von Mehrtagestouren gebucht sind, sind den Stornierungsbedingungen der jeweiligen Unterkunft zu entnehmen. Allenfalls kann durch Vorweisen eines Arztzeugnisses eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins erfolgen.
Es wird allen Teilnehmern eine Annullierungskostenversicherung empfohlen.
11. Annulation durch die Saas-Fee Guides AG
Wird eine Tour aufgrund externer Einflussfaktoren wie Wetterverhältnisse, behördlicher Maßnahmen oder höherer Gewalt vor Tour Antritt abgesagt, so entstehen keine Stornierungskosten für den Kunden. Der Guide hat die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Durchführbarkeit der gebuchten Tour. Die Entscheidung über die Durchführbarkeit liegt beim Guide. Nach Möglichkeit wird von der Saas-Fee Guides AG ein Ersatztermin für die Tour organisiert.
Sollte es aufgrund der oben aufgeführten Gründe zu Änderungen des Programms kommen, welche der Kunde nicht annehmen will oder eine Umbuchung auf eine andere Aktivität abgelehnt wird, so werden dem Kunden geleistete Zahlungen abzüglich der bereits beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Falls eine Tour unmittelbar nach dem Start durch den Guide abgebrochen wird aufgrund von äußeren Umständen, wie beispielsweise Wetterverhältnisse, höhere Gewalt oder behördlichen Maßnahmen, erfolgt eine Gutschrift in Form eines Gutscheins. Die Kunden haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
Muss eine angefangene Tour zu einem späteren Zeitpunkt als unmittelbar nach dem Start wider Erwarten aufgrund eines Wetterumschwunges abgebrochen werden, werden die Kosten je nach Länge der bis dahin durchgeführten Tour festgesetzt. Der Restbetrag wird dem Kunden in Form eines Wertgutscheins gutgeschrieben.
Kann eine Tour mit Hüttenübernachtung wider Erwarten infolge schlechten Wetters nicht gestartet werden, so entschädigt der Teilnehmer dem Guide den Tarif für den Hüttenaufstieg und die Übernachtung.
12. Kurzfristiger Ausfall des Tour Guide
Sollte der zugeteilte Guide aus verschiedenen Gründen kurzfristig ausfallen wird die Tour nach Möglichkeit von einem Ersatz-Guide durchgeführt, sofern einer verfügbar ist. Andererseits muss die Tour verschoben oder abgesagt werden.
13. Programmänderungen des Kunden
Sollte der Kunde auf eigenem Wunsch die geplante Tour kurzfristig (weniger als 3 Tage vor Tour Durchführung) in eine kostengünstigere Tour ändern wollen, ist die Preisdifferenz der beiden Touren vom Kunden zu tragen.
14. Beanstandungen des Kunden
Erlittene Schäden sowie Beanstandungen sind der Saas-Fee Guides AG innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen schriftlich (per E-Mail sowie oder auf dem Postweg) zu melden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, verfallen sämtliche Ansprüche der Beanstandung.
15. Bildmaterial
Unsere Guides können eventuell Bilder und Videos der Touren und Kurse machen, welche erkennbar die teilnehmenden Personen zeigen können. Der Teilnehmer erklärt sich bei der Buchung automatisch deren Verwendung für Werbematerial und Social Media bereit. Ist er damit nicht einverstanden, muss er dies noch vor Antritt der Tour/des Kurses, spätestens aber beim Aufnehmen der Bilder/Videos schriftlich mitteilen.
16. Datenschutz
Die Kundendaten werden an den jeweiligen Tour Guide weitergegeben. Die SAAS-FEE GUIDES AG verwendet Kundendaten für den Versand von Newslettern und Werbematerial sofern der Kunde seine Zustimmung erklärt hat.
17. Tiere
Das Mitbringen von Haustieren und jeglichen anderen Tieren, ist nicht erlaubt.
18. Anwendungsbereich
Die Saas-Fee Guides AG mit Sitz in Saas-Fee ist Besitzerin der Miet Mountainbikes und erbringt die Dienstleistung der Fahrradvermietung. Mit dem Eingehen des Mietvertrages stimmt der Kunde automatisch den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und bestätigt, die AGB gelesen sowie akzeptiert zu haben.
19. Vertragsverhältnisse
Die Vertragsparteien, die den Vertrag abschliessen sind die Saas-Fee Guides AG sowie der Kunde.
20. Vertragsvoraussetzungen Mountainbike Miete
Kinder und Jugendliche unter dem Alter von 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein. Alternativ dürfen Miet Mountainbikes an Kunden unter 16 Jahren ausgegeben werden, wenn diese eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form vorweisen können. Das Mindestalter für das Fahren eines elektronisch unterstützten Bikes beträgt gemäss Schweizer Gesetz 16 Jahre beziehungsweise 14 Jahre unter Vorweis eines Mofa-Ausweises.
21. Übergabe Mietmaterial
Der Kunde verpflichtet sich mit der Vertragsakzeptanz das Mountainbike vor Ablauf der vertraglich festgelegten Mietzeit und während der Öffnungszeiten der Bike Station am vereinbarten Rückgabeort zu retournieren. Sämtliche Beanstandungen seitens des Kunden müssen dem Vermieter direkt bei Herausgabe des Mountainbikes gemeldet werden. Sämtliche Kosten, die in Verbindung mit zu spät zurückgegebenen oder falsch abgegebenen Mountainbikes in Verbindung stehen, gehen zu Lasten des Kunden. Sämtliches Material muss vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Beschädigtes sowie verlorengegangenes Material wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Die volle Verantwortung für Mietmaterial liegt bei der mietenden Person. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Die Saas-Fee AG sowie sämtliche Partner und Hersteller übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Benutzer des Materials sowie Drittpersonen.
22. Preise
Es gelten die Preise, die auf der Website der Saas-Fee Guides AG veröffentlicht sind. Die Preise sind allesamt in Schweizer Franken angegeben. Für Zahlungen in Euro wird der tagesaktuelle Kurs angewandt. Die Saas-Fee AG behält sich das Recht vor jederzeit allfällige Preisanpassungen vorzunehmen. Preisnachlässe sind nicht kumulierbar.
23. Annulation durch den Kunden
Ein Vertragsrücktritt seitens des Kunden kann der Saas-Fee Guides AG telefonisch, per E-Mail oder persönlich mitgeteilt werden.
Folgende Annullationsbedingungen treten bei Absage durch den Kunden in Kraft:
Bis 24 vor vereinbartem Mietbeginn fallen keinerlei Annulationskosten für den Kunden an.
Bei Annulationen, welche weniger als 24 Stunden vor Mietantritt erfolgen fallen Annulationskosten in Höhe von 100% des Mietpreises an.
Bei Absage seitens des Kunden im Falle von Krankheit oder eines Unfalls hat der Kunde bei Vorlage eines Attests Anspruch auf Rückerstattung in Form eines Wertgutscheins in Höhe des gesamten Mietpreises.
In folgenden Fällen hat der Kunde keine Ansprüche auf eine Rückerstattung:
Vorzeitiges Beenden der Mietdauer durch den Kunden
Nichterscheinen oder Verspätung des Kunden (Fallen in diesem Szenario Mehrkosten für die Saas-Fee Guides AG an, so hat diese der Kunde in voller Höhe zu tragen.)
Es wird allen Teilnehmern eine Annullierungskostenversicherung empfohlen, welche bei über die Saas-Fee Guides AG abgeschlossen werden kann.
24. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur durch die vorherige Abklärung sowie der Zustimmung des Vermieters möglich. Die Vermieterin behält sich das Recht vor ohne Nennung von namentlichen Gründen eine Verlängerung zu verweigern. Der Aufpreis für die Verlängerung ist spätestens bei der Rückgabe des Mountainbikes zu entrichten.
25. Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Kunde haftet für jegliche dem Mietgegenstand während der Mietdauer zugefügten Schäden aus Diebstahl, Vandalismus, Sturz, Manipulation sowie zweckfremder Nutzung.
Der Kunde ist verpflichtet der Saas-Fee Guides AG umgehend allfällige Schadens- sowie Verlustfälle zu melden. Im Falle von Beschädigung des Mietgegenstandes durch den Kunden kann der Kunde diesen durch einen gleichwertigen Gegenstand austauschen oder alternativ finanziell für den Schaden sowie allfällige Mehraufwände aufkommen. Der Kunde ist für den Rücktransport des beschädigten Mietgegenstandes bis zur Rückgabestelle verantwortlich. Ist ihm dies nicht möglich, so hat er für den Mehraufwand finanziell aufzukommen.
Geringfügige Schäden beziehungsweise Verluste werden dem Kunden direkt bei Rückgabe des Mountainbikes an der Bike Station gemäss der offiziellen Preisliste der Saas-Fee Guides AG verrechnet.
Der Kunde ist für die Sicherung der Mietgegenstände verantwortlich und übernimmt die volle Haftung für etwaige Diebstähle sowie Vandalismus durch Dritte während der Mietzeit. Der Kunde ist in solch einem Fall für den vollen Schaden aufzukommen.
Übergibt der Kunde den Mietgegenstand an eine Drittperson, so haftet der Kunde ebenso für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden.
26. Unfälle
Sämtliche Unfälle mit Sach- sowie Personenschäden sind der Saas-Fee Guides AG umgehend zu melden. Zusätzlich sind Personenschäden, Sachschäden an Dritten sowie Unfallbeteiligung eines Dritten in einem Unfallprotokoll zu dokumentieren und der Polizei zu melden. Eine Kopie des Unfallberichts ist an die Saas-Fee Guides AG auszuhändigen.
27. Nutzung sowie Verbote der Mietgegenstände
Der Kunde ist verplfichtet während der Mietdauer das Schweizer Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und ist für sämtliche Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieses resultieren aufzukommen. Die Nutzung der Mietgegenstände zu Rennzwecken ist striktens untersagt. Der Transport von mehr als einer Person gleichzeitig ist unzulässig und der Kunde haftet für jegliche aus der Fehlnutzung der Mountainbikes entstandene Schäden. Der Kunde verplfichtet sich zu jedem Zeitpunkt während der Tour/ der Mietperiode einen Helm zu tragen. Eigenverantworliches Handeln, insbesondere die richtige Selbseinschätzung bei herausfordernden Streckenabschnitten, wird vom Kunden vorausgesetzt. Der Kunde verpflichtet sich ausreichend Verpflegung sowie, falls benötigt, Medikamente mitzuführen. Die Saas-Fee Guides AG schliesst jegliche Haftung für Vorfälle, die aus unzureichender Versorgung resultieren, aus. Sämtliche Allergien sowie gesundheitlichen Einschränkungen (wie etwa Bienen oder Asthma) sind dem Personal der Bike Station vor Beginn der Mietperiode mitzuteilen.
28. Zusatzversicherung
Die Saas-Fee Guides AG bietet ihren Gästen die Möglichkeit eine Annulationsversicherung für eine Gebühr von 5% des Buchungspreises zu buchen. Diese deckt im Falle von Krankheit, Verletzung, eines medizinischen Problems, eines Todesfalls oder bei Stornierung aufgrund eines anderen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführten Grundes, die vertraglich geschuldeten Kosten. Für den Abschluss einer solchen Zusatzversicherung ist dies bei der Buchung zu vermerken. Die Versicherung kann nur dann abgeschlossen werden, wenn der Kunde alle benötigten Daten zum Versicherungsabschluss angibt.
29. Gerichtsstand
Bei Streitfällen sind ausschließlich Schweizer Gerichte dafür zuständig. Gerichtsstand ist Visp im Kanton Wallis.
30. Änderungen der AGB
Die Saas-Fee AG behält sich das Recht vor, die AGB zu jedem Zeitpunkt zu ändern. Die aktuelle Version ist auf unserer Website zugänglich: www.saasfeeguides.com
31. Zusatzklausel
Sollte eine der im Vertrag genannten Bestimmungen unwirksam sein, beeinflusst dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Falle verpflichten sich die beiden Parteien eine der unwirksamen Klausel möglichst ähnlichen Bestimmung anzuwenden.
Der Einfachheit halber wird in unseren AGB die männliche Form verwendet. Jedoch ist damit die weibliche Form ebenso gemeint.
Seil Park AGB
Benutzungs- und Verhaltensregeln
Die Regeln des Seilparks müssen vor dem Begehen der Parcours gelesen, verstanden und akzeptiert werden.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement und die Beschilderung auf dem Gelände können den Ausschluss aus dem Seil Park zur Folge tragen.
1. Parkregeln |
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1.1. Anweisungen |
Die Anweisungen und Instruktionen des Seilparkpersonals sowie die Beschilderung sind strikt einzuhalten. Den Instruktionen über die Handhabung des Sicherheitsmaterials sowie den Anweisungen zur Begehung der Parcours müssen beigewohnt und unbeachtet der persönlichen Vorkenntnisse Folge geleistet werden. |
1.2. Sicherheit |
Die Seilparkteilnehmer müssen sich ohne Unterbruch während der Begehung des Parks an den Sicherheitskabeln selbstständig sichern. Die Sicherheitsausrüstung (Klettergurt, Sicherungsschlinge, etc.) ist obligatorisch und gemäss Instruktion zu tragen sowie anzuwenden. Die Sicherheitsausrüstung darf niemals während der Durchführung einer der Zone abgelegt werden. Wird die Sicherheitsausrüstung ausgezogen (Toilettengang zwischen 2 Zonen, etc.) muss der korrekte Sitz vor der nächsten Parcours-Begehung von einem Seilparkmitarbeiter kontrolliert werden. |
1.3. Eigenverantwortung |
Die Teilnehmer begehen die Parcours selbstständig, in Eigenverantwortung und dürfen sich und andere nicht unnötig in Gefahr bringen oder verängstigen. Jeder Teilnehmer sollte sich zu jedem Zeitpunkt in Sichtweite eines Seilparkmitarbeiters oder eines anderen erwachsenen Teilnehmers befinden. |
1.4. Bewusstseinsverän-dernde Substanzen |
Das Begehen der Parcours unter Alkohol-, Drogen- und Arzneimitteleinfluss, welche die Handlungsfähigkeit beeinträchtigen, ist strikt verboten. |
1.5. Abfall / Rauchen |
Es ist strikt untersagt Gegenstände und jegliche Form von Abfall auf den Boden fallen zu lassen, auf den Parcours zu essen oder zu trinken. Das Rauchen ist auf dem gesamten Areal untersagt. |
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2. Teilnahmebestimmungen |
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2.1. Einführungs-Parcours |
Der Besuch ist obligatorisch, um mit den Aktivitäten und Sicherheitsbestimmungen vertraut zu werden. |
2.2. Maximales Körpergewicht |
Das zulässige maximale Körpergewicht für Teilnehmer beträgt 110 kg pro Person. |
2.3. Mindestalter/-grösse |
Kinder-Parcours: Kinder ab 4 Jahren. |
2.4. 4- bis 9-jährige Kinder |
Dürfen den Kinder-Parcours in aktiver oder passiver Begleitung einer erwachsenen Person benutzen. |
2.5 10- bis 12-jährige Kinder |
Dürfen alle Parcours in Begleitung einer aktiv mitkletternden erwachsenen Person (beim grossen Parcours) benutzen. Eine erwachsene Begleitperson pro 5 Kinder auf dem grossen Parcours. |
2.6. 13- bis 16-jährige Jugendliche |
Müssen beim Kauf eines Tickets die schriftliche Einwilligung eines Erziehungs- oder Sorgeberechtigen nachweisen, falls Sie nicht von diesem begleitet werden und dürfen alle Parcours begehen. |
2.7. Schulen, Jugendgruppen |
Ausnahme zu 2.6: Eine erwachsene Begleitperson pro 10 Jugendliche im Alter von 13-16 Jahren |
2.8. Bekleidung, Ausrüstung |
Zur Begehung der Parcours gilt aus Sicherheitsgründen:
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2.9. Ausschlusskriterien |
Hat ein Teilnehmer eine Krankheit, Verletzung oder andere körperliche/psychische Beeinträchtigung, die ein erhöhtes Unfallrisiko für den Betroffenen oder einen anderen Teilnehmer mit sich zieht, darf dieser den Seil Park nicht begehen. Eine solche Beeinträchtigung muss vom Teilnehmer, im Falle einer gewünschten Teilnahme, an das Seilparkpersonal kommuniziert werden. Wir behalten uns vor, Personen den Zutritt zum Seil Park zu untersagen. Es gilt das Hausrecht. Jeder Teilnehmer, welcher sich gefährlich verhält und somit sich selbst und andere in Gefahr bringt oder andere Probleme verursacht, kann aus dem Park ausgeschlossen werden. |